Über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg hinaus stehen wird seit 2019 mit Versorgungsämtern in ganz Deutschland in Kontakt und erstellen versorgungsärztliche Gutachten in allen Bereichen des SGB IX und des SGB XIV.
Wir verfügen über langjährige Referenzen, Erfahrung und festangestellte Gutachter und sind mit unseren Ärzten in verschiedenen Fachgebieten breitflächig aufgestellt.

In diesen Bundesländern sind wir bereits vertreten.

Durch unsere Vertragspartner sind wir zurzeit in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg vertreten.
Wir erstellen im Auftrag Erst-, Neufeststellungen und Widersprüche nach SGB IX, sowie versorgungsärztliche Gutachten im Klageverfahren nach SGB IX Teil 2.

 

Unsere medizinischen Sachverständigen führen nach Aktenlage die Feststellung von Schädigungsfolgen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) durch.

Dies beinhaltet das Opferentschädigungsgesetz, das Strafrechtliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Häftlingshilfegesetz, das Soldatenversorgungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz und das Zivildienstgesetz.

Impfschäden durch COVID-19 Impfstoffe

Bis heute wurden über 300 Impfschädenanträge (IfSG) in der medibig GmbH bearbeitet. Unsere Sachverständigen haben sich extra auf dieses Thema spezialisiert, um in den Stellungnahmen eine hohe Qualität zu erzielen.

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Ärzte

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Erst-, Neufestellungen und Widersprüche

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IFSG und OEG

Hier finden Sie uns:

medibig GmbH
Herbruckerstraße 30
89073 Ulm

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Montag bis
Donnerstag : 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 12:00 Uhr

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